ONLINE-SEMINAR

„MOPEG“ SORGT FÜR UNSICHERHEIT!

Referent Dipl. -Finw. Dirk Krohn

DER HANDLUNGSDRUCK STEIGT!

Das MoPeG wird am 01.01.2024 in Kraft treten und beinhaltet die Änderung von 136 Gesetzen. Steuerrechtliche Vorschriften sind davon nicht umfasst. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, erklärt sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) am Gesetzgebungsverfahren weder beteiligt noch diesbezüglich konsultiert wurde. Der Gesetzgeber hat aktuell im Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz vom 30.08.2023 diverse Regelungen zur Umsetzung des MoPeGs aufgenommen. Insbesondere die angedachten Regelungen zur Grunderwerbsteuer sind dabei ein Paukenschlag! Die Kenntnis dieser angedachten Regelungen ist für die Planung von Strukturierungen bei Unternehmen mit Grundbesitz besonders relevant. Für die steuerliche Beratung besteht nun die Notwendigkeit Gestaltungen mit Grundbesitz möglichst noch in diesem Jahr durchzuführen. Das Gesetz tritt zwar erst 2024 in Kraft, bis dahin können aber umfassende Vorarbeiten zu leisten sein, denen wiederum umfangreiche Beratungen vorauszugehen haben.

THEMEN

  • Wie sind die „alten“ GbRs in das neue System zu überführen und muss dies geschehen?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich im Verfahrensrecht, Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz und im Ertragssteuerrecht durch die Einführung des MoPeG?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich in der Grunderwerbsteuer durch das Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024
    • Führt der Wegfall des Gesamthandsprinzips dazu, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergängen von Grundbesitz auf und von einer Gesamthand i.S. der §§ 5, 6 GrEStG rückwirkend versagt oder ausgeschlossen wird?
    • Welche Auswirkungen auf grunderwerbsteuerfreie Grundstücksübergänge vor dem
      1. Januar 2024 ergeben sich?
    • Bleibt der Tatbestand des Wechsels im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft weiter anwendbar?
    • Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Berechnung von schädlichen Anteilsübergängen im Rahmen der Anwendung der §§ 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG?

MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!

DAS ONLINE-SEMINAR FINDET IN KOOPERATION MIT DEM LSWB STATT

ONLINE-SEMINAR
„MOPEG“ SORGT FÜR UNSICHERHEIT!
Referent Dipl. -Finw. Dirk Krohn
Datum14.12.2023
Beginn13.00 Uhr
Ende15.00 Uhr
Ort Online-Seminar
Kosten

170 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

270 €* je Nichtmitglied

* zzgl. gesetzl. USt

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