ONLINE-SEMINAR

DISQUOTALE EINLAGEN UND AUSSCHÜTTUNGEN

Referent Oliver Funk

GESTALTUNGSPOTENZIAL ZUR VERMEIDUNG SCHENKUNGSSTEUERLICHER KONSEQUENZEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG ERTRAGSSTEUERLICHER FOLGEWIRKUNGEN

Vermögenszuwendungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern und umgekehrt erfolgen regelmäßig entsprechend den Beteiligungsquoten der Gesellschafter, sog. quotale Einlagen und Ausschüttungen. Uneinheitlich wird dagegen die Frage beantwortet, ob disquotale Gesellschafterleistungen oder Ausschüttungen an die Gesellschafter oder an deren nahe Angehörige der Schenkungsteuer unterliegen.

Diese Frage gehört zu einer der umstrittensten Fragen des Schenkungssteuerrechts im letzten Jahrzehnt. Deshalb schrecken einzelne Gesellschafter häufig davor zurück, disquotale Einlagen zu leisten. Während ein solches Vorgehen bei Personengesellschaften gang und gäbe ist, ist dies bei Kapitalgesellschaften eher selten anzutreffen. Zu groß ist die Angst vor schenkungssteuerlichen Konsequenzen. Auf Basis bestehender Verwaltungsanweisungen und fundierter Literaturmeinung lässt sich jedoch ein ausreichendes Maß an Gewissheit zu den steuerlichen Implikationen gewinnen. Vor diesem Hintergrund gewinnt insbesondere die Führung sog. gesellschafterbezogener Kapitalrücklagenkonten immer mehr an Bedeutung.

Die komplexen Fragen zu disquotalen Einlagen und Ausschüttungen werden hier unter zivilrechtlichen, schenkungssteuer- und ertragssteuerrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Enthaltene Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen sollen den Praxisalltag erleichtern.“

THEMEN

  • Einleitung
  • Chronologie
  • disquotale Einlagen
  • gesellschafterbezogene KapRL
  • disquotale Ausschüttungen
  • Einzelfälle
  • Übersicht BFH-Rechtsprechung und Fazit

MIT UNS BLEIBEN SIE BESTENS QUALIFIZIERT!

ONLINE-SEMINAR
DISQUOTALE EINLAGEN UND AUSSCHÜTTUNGEN
Referent Oliver Funk
Datum01.02.2024
Beginn09.00 Uhr
Ende12.30 Uhr
Ort Online-Seminar
Kosten

175 €* je Verbandsmitglied und je Mitarbeiter

275 €* je Nichtmitglied

* zzgl. gesetzl. USt

Download Seminar Informationen
Diese Veranstaltung zum Kalender hinzufügen
Seminarübersicht

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Kann die Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden, benachrichtigen wir angemeldete Personen und die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Tage, bei Online Seminare bis 3 Tage,  vor Seminarbeginn möglich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei späteren Stornierungen und Nichterscheinen ist nicht möglich. 

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der DSTV-BW übernimmt für Schäden bei Unfällen oder Eigentumsverlusten keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern.